Instrument-Rating (IR)
Berechtigt für :
- IR (A) für einmotorige Flugzeuge: der Inhaber ist berechtigt, einmotorige Flugzeuge bis zu einer Entscheidungsmindeshöhe von 200 Fuß (60m) nach Instrumentenflugregeln zu führen
- IR (A) für mehrmotorige Flugzeuge: der Inhaber ist berechtigt, ein – und mehrmotorige Flugzeuge bis zu einer Entscheidungsmindesthöhe von 200 Fuß (60m) nach Instrumentenflugregeln zu führen
Tauglichkeitszeugnis :
- Klasse 2 inkl. Audiogramm für PPL (A)
- Klasse 1 für CPL (A)
Theorethische Flugausbildung
Die theoretische Ausbildung hat eine Mindestlaufzeit von 15 Wochen und ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen. Die Flugausbildung und die praktische Prüfung sind innerhalb der Gültigkeitsdauer der bestandenen theoretischen Prüfung gemäß JAR-FCL 1.495 abzuschließen (ab dem Datum, an dem die Prüfung bestanden oder teilweise bestanden wurde, für einen Zeitraum von 36 Monaten).
Die FLUGSCHULE HAMBURG bietet den theoretischen Teil der IR(A) Ausbildung in Zusammenarbeit mit den Fernschulen “Gröger“ oder “Civil Aviation Training“ an. Der Bewerber eines IR(A) erarbeitet sich den Lehrstoff mit Hilfe der Unterlagen der Fernschule im Selbststudium. Zusätzlich belegt er an der FLUGSCHULE HAMBURG einen Präsenzunterricht im Umfang von mind. 35 Unterrichtsstunden. Der Nahunterricht steht am Ende der theoretischen Ausbildung als Blockseminar.
Hier wird auf wesentliche Fragen der theoretischen Ausbildung vertiefend Bezug genommen und es wird auf eine prüfungsorientierte Unterrichtsführung wert gelegt. Alle relevanten Fächer werden nochmals ausführlich behandelt.
Die praktische Flugausbildung stimmen wir gern mit Ihnen persönlich ab, wobei wir bemüht sind, die einzelnen Ausbildungsabschnitte und Flugübungen so zu gestalten, dass sie in Übereinstimmung mit Ihrem theoretischen Kenntnisstand durchgeführt werden.
Praktische Flugausbildung (JAR-FCL Anhang 1 1.205)
Ein IR(A) Lehrgang für einmotorige Flugzeuge muss mindestens 50 Stunden im Instrumentenflug umfassen, von denen bis zu 20 Stunden aus Instrumentenbodenzeit in einem FNPT II durchgeführt werden können.
Ein IR(A) Lehrgang für mehrmotorige Flugzeuge muss mindestens 55 Stunden im Instrumentenflug umfassen, von denen bis zu 25 Stunden aus Instrumentenbodenzeit in einem FNPT II durchgeführt werden können. Die verbleibende Zeit im Instrumentenflug muss mindestens 15 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen umfassen.
Bewerber ohne Nachtflugqualifikation müssen vor Beginn zusätzlich fünf Stunden Nachtflugausbildung auf Flugzeugen absolvieren.
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis (AZF) ist nicht Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung, muss aber auf jeden Fall vor Beginn der praktischen Ausbildung IR(A) modular erfolgreich abgelegt worden sein. Die FLUGSCHULE HAMBURG gibt jedem Bewerber die Möglichkeit das AZF im Rahmen seiner Ausbildung zu erwerben. Die Termine von AZF- Lehrgängen werden rechtzeitig bekannt gegeben.


