Berufspilotenlizenz (CPL-A)
Das Ziel einer modularen Ausbildung CPL(A) ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten an PPL(A) Inhaber für den Erwerb der CPL(A). Bewerber für eine CPL(A) in einer modularen Ausbildung müssen unter Aufsicht des Ausbildungsleiters einer FTO alle Ausbildungsabschnitte eines fortlaufenden, genehmigten Ausbildungslehrganges, der von der FTO erstellt wurde, abschließen. Die theoretische Ausbildung kann auch in einer Organisation für Theorieausbildung gemäß JARFCL 1.055(d) durchgeführt werden, wobei der Ausbildungsleiter der Organisation für die Überwachung zuständig ist.
Die theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen. Die Flugausbildung und die praktische Prüfung sind innerhalb der Gültigkeitsdauer der bestandenen theoretischen Prüfung gemäß JAR-FCL 1.495 abzuschließen.
Die Flugschule Hamburg bietet den theoretischen Teil der CPL(A) Ausbildung in Zusammenarbeit mit der „Fernschule für Aeronautik GmbH Ernst Gröger“ sowie der Fernschule „CAT“ an. Der Bewerber einer CPL(A) erarbeitet sich den Lernstoff mit Hilfe der Unterlagen der Fernschulen im Selbststudium. Nach Einreichen und Bestehen aller Testfragen der Fernschulausbildung, belegt er an der FTO FLUGSCHULE HAMBURG einen Nahunterricht im Umfang von 70 Unterrichtsstunden. Hierbei wird auf alle wesentlichen Fragen der theoretischen Ausbildung vertiefend Bezug genommen und es wird auf eine prüfungsorientierte Unterrichtsführung wert gelegt. Alle relevanten Fächer werden nochmals ausführlich behandelt. Um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen alle Progress Tests, welche an der FTO FLUGSCHULE HAMBURG durchgeführt werden, bestanden sein.
Die praktische Ausbildung
Ihre gesamte praktische Ausbildung erfolgt auf dem Flugplatz Uetersen bei Heist sowie dem Verkehrsflughafen Hamburg. Der Flugplatz Uetersen ist schnell und einfach über die gut ausgebaute B 431 zu erreichen. In unseren Schulungsräumen am Flugplatz bietet sich Ihnen die Möglichkeit, sich optimal mit Wetterberatung, Kartenmaterial, Flughandbücher, AIP, NfL und Notams auf anstehende Übungsflüge vorzubereiten.
Die praktische Flugausbildung stimmen wir mit Ihnen persönlich ab, wobei wir bemüht sind, die einzelnen Ausbildungsabschnitte und Flugübungen so zu gestalten, dass sie in Übereinstimmung mit Ihrem theoretischen Kenntnisstand durchgeführt werden.
Bewerber, die nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind, müssen mindestens 25 Stunden Flugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren, darin enthalten sind 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen bis zu fünf Stunden Instrumentenbodenzeit (FNPT I oder FNPT II oder Flugsimulator) durchgeführt werden können.
Mindestens fünf Stunden der Flugausbildung sind in einem Flugzeug durchzuführen, welches für die Beförderung von mindestens vier Personen zugelassen ist und über einen Verstellpropeller sowie einem Einziehfahrwerk verfügt. Bewerber, die im Besitz einer gültigen Instrumentenflugberechtigung sind, müssen mindestens 15 Stunden nach Sichtflugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren. Bewerber ohne Nachtflugqualifikation müssen zusätzlich fünf Stunden Nachtflugausbildung auf Flugzeugen absolvieren.
Zur Überprüfung des Ausbildungsstandes werden während der Ausbildung in regelmäßigen Abständen Progress Checks durchgeführt und bewertet.



